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   OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01   

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https://dejure.org/2001,4423
OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01 (https://dejure.org/2001,4423)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.06.2001 - 3 W 52/01 (https://dejure.org/2001,4423)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 3 W 52/01 (https://dejure.org/2001,4423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel; Wiedereinsetzungsverfahren; Fristversäumung; Rechtsmittelfrist; Insolvenz; Sofortige Beschwerde; Auslandsaufenthalt; Ausland

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 289 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 233 ff.; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren; schuldhafte Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - 3e IK 2/99
  • LG Frankenthal - 1 T 10/01
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 811
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 8 W 244/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01
    Weist das Landgericht den Antrag des Insolvenzschuldners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde zurück, ist hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen (Erst-)Beschwerde statthaft (Anschluss an OLG Brandenburg ZinsO 2001, 75).

    Infolgedessen ist das dagegen gerichtete Rechtsmittel des Schuldners als Erstbeschwerde anzusehen (ebenso OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75f.; Beschluss vom 8. Februar 2001 - 8 W 262/00).

    Letzteres ist der Fall, wenn die ernsthafte Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung besteht (Senat, ZInsO 2000, 398; 627, jew. m.w.N.; OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75, 76; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Januar 2001 - 2 W 8/01; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdnr. 23).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01
    Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht deshalb für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfGE 41, 332, 335 zur Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls).

    Das gilt vor allem dann, wenn er konkret mit einer alsbaldigen Zustellung rechnen muss, insbesondere - wie hier - in einem anhängigen und bereits weit gehend durchgeführten Verfahren, oder wenn aus sonstigen Gründen eine derartige Zustellung zu erwarten ist (BVerfGE 41, 332, 335).

  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01
    Andererseits ist derjenige, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht, durch Art. 19 Abs. 4 i.V. mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfG NJW 1993, 847).

    Bleibt er untätig, wendet er nicht die Sorgfalt auf, die man verständigerweise von ihm erwarten kann; ihn trifft also ein Verschulden i. S. der §§ 4 InsO, 233 ZPO (vgl. BVerfG NJW 1993, 847; 1997, 1770, 1772; BGH VersR 1982, 652, 653; 1986, 41; 1993, 205; 1995, 810, 811; NJW 2000, 3143; KGR 1994, 9, 10; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 233 Rdnr. 23 Stichwort: Abwesenheit; Musielak/Grandel, ZPO 2. Aufl. § 233 Rdnr. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 233 Rdnr. 34).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen gegenteiligen Auffassung (OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 811; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 7 Rn. 8; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 7 Rn. 3b), wonach hier nur eine Erstbeschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO statthaft sei, folgt der Senat nicht.
  • OLG Zweibrücken, 23.07.2001 - 5 WF 54/01

    Prozesskostenhilfe, Kostenübernahmeanspruch

    Nach der Gegenmeinung gibt die Übernahmeverpflichtung nach § 91 Abs. 4 Satz 2 BSHG lediglich einen Anspruch auf Kostenfreistellung, der den Anspruch des Hilfeempfängers auf Prozesskostenhilfe unberührt lasse (Beschluss des 6. Zivilsenats des Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 107 = DAvorm.
  • AG Göttingen, 10.12.2001 - 74 IN 10/99

    Rechtsfolge eines unterlassenen Hinweises auf Restschuldbefreiung;

    Die Rechtsprechung bejaht dies teilweise (LG Göttingen NZI 200, 220, 221; AG Duisburg NZI 2000, 184 f; offen gelassen von LG Duisburg NZI 2000, 184; im Ergebnis wohl auch OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 811), teilweise werden die Vorschriften über die Wiedereinsetzung für nicht anwendbar erklärt (OLG Köln ZInsO 2000, 608, 610 mit ablehnender Anmerkung Pape EWiR 2001, 127, 128).
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